Die Täter

Da hier viel von den Opfern und Objekten der antisemitischen Verfolgung gesprochen wird, ihre Namen genannt werden, sollen hier, soweit möglich, auch die Namen der an der Synagogen- und Friedhofsschändung beteiligten Personen genannt werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Erkenntnisse aus den Ermittlungsakten einzubeziehen. Daher erfolgt die Namensnennung aufgrund der Prozessberichterstattung zur juristischen Aufarbeitung der Geschehnisse des 10.November 1938 in den Hamburger Zeitungen, hier insbesondere aus dem Hamburger Echo vom 28.April 1949 und der Hamburger Volkszeitung vom gleichen Tage. Genannt werden lediglich die Namen jener Personen, bei denen die Beweislast ausreichte, sie 1949 wegen der Tatteilnahme zu verurteilen.

Würden die Namen der Täter nicht genannt werden, würde der von der Historikerin Monika Richarz zu recht bemängelte Eindruck, den manche lokalgeschichtliche Studien zum Thema Judenverfolgung hinterlassen, bestätigt, als habe es sich bei der Verfolgung der Juden um eine Tat ohne Täter gehandelt. Richarz schreibt:

»Die Bemühungen der Forschenden und Kommunen bedeuten natürlich nicht, dass alle Aspekte der nationalsozialistischen Vergangenheit des Ortes vollständig enthüllt werden können. Im Gegenteil fällt an den Gemeindegeschichten auf, dass die politisch motivierten Autoren letztendlich ihr Interesse von der Geschichte der Täter auf die der Opfer verlagert haben. Sie beschreiben die Geschichte der Judenverfolgung am Ort genau und versuchen, die Namen aller Deportierten ausfindig zu machen. Aber die Namen der örtlichen Täter erscheinen kaum.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen schützen die Täter im Ergebnis gelegentlich besser als deren Opfer (da bestimmte Schutzregelungen in bestimmten Fristen ab dem Tod der betreffenden Person gelten, die Täter häufig noch nach 1945 lebten, sind ihre Daten auch länger geschützt).

An der Synagogen- und Friedhofsschändung beteiligt waren nachweislich u.a. der NSDAP-Kreisleiter Wilhelm Drescher, Rolf Meyer, Hans Sievers, Julius Brassat, Ernst Deters, Hans Paul, Friedrich Wilhelm Lütt , Keßler, Hermann Schween, Willy Stahl, Turlach, Lage, Schulte und Schmitz. Auch Heinrich Raulf gehörte, wie andere, deren Vergehen 1949 bereits juristisch verjährt waren, zu den Tatbeteiligten.